Prof. Dr. Wolfgang Schlott
Präsident
 

Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration
des Landes NRW
Geschäftsstelle der Härtefallkommission
Haroldstraße 4
40 213 Düsseldorf

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Petition für die iranischen Bürger/innen Ahmad Ghorbani und Hananeh Rahmani – Ablehnung ihres Asylantrags – Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 14.08.2020, AZ: 8136055-439

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 19.08.2020 wandte sich Herr Ahmad Ghorbani an den Exil-P.E.N. deutschsprachiger Länder mit der Bitte, ihm und seiner Ehefrau Hananeh Rahmani nach der erneuten Ablehnung ihres Asylantrags zu helfen. Dieser Bitte komme ich nach Empfehlung des Rechtsanwalts Dr. John Spiekermann (Duisburg) und nach Durchsicht der zahlreichen Kopien von Dokumenten, die mir Herr Ghorbani zugeschickt hat, unbedingt nach. Hierbei handele ich auch auf Aufforderung der Mitglieder der international tätigen Exil-P.E.N.-Vereinigung, in dieser Angelegenheit einen scharfen Protest gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge einzulegen.

Nach Durchsicht der zahlreichen Dokumente, die mir Herr Ghorbani zugeschickt hat, komme ich zu folgender Einschätzung: Der Schriftsteller, Songwriter und Dramatiker Ghorbani und dessen Ehefrau sollen laut Bescheid des Bundesamts f. Migration und Flüchtlinge innerhalb von zwei Wochen die BR Deutschland verlassen und in den Iran zurückkehren. Diese Entscheidung stellt meiner Ansicht nach eine nicht verantwortbare Gefährdung für deren leibliche Existenzdar, der sie nach ihrer Rückkehr in den Polizeistaat Iran ausgesetzt wären. Diese Einschätzung fußt auf der Tatsache, dass Herr Ghorbani nachweislich in Form von öffentlichen Kommentaren in diversen sozialen Medien gegen willkürliche Handlungen des Mullah-Regimes protestierte.

 

Herr Ghorbani nimmt auf diese Weise als mündiger Bürger das Recht wahr, gegen unrechtmäßige Entscheidungen von Behörden in seinem Geburtsland zu protestieren. Außerdem haben sich Herr Ghorbani und seine Ehefrau Hahnani Rahmani an ihrem Aufenthaltsort Wesel redlich um eine Integration bemüht. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht unverständlich, weshalb es zu einer erneuten Ablehnung ihres Asylantrages gekommen ist.

In unserer Petition, die von mehr als sechzig Mitgliedern unserer Exil-Vereinigung unterstützt wird, fordern wir eine Überprüfung der Entscheidung des Bundesamts. Aus unserer Sicht ist es fahrlässig und nicht vertretbar, wenn demokratisch eingestellte Bürger/innen, die unter Gefahr für Leib und Seele aus dem Iran geflohen sind, in ihr Heimatland zurückgeschickt werden, obwohl ihnen dort eine willkürliche strafrechtliche Verfolgung droht.

Wir bitten mit allergrößtem Nachdruck und im Namen von mehr als fünf Dutzend Schriftsteller/innen, die selbst traumatische Erfahrungen mit den diktatorischen Regimen während des Kalten Krieges in Ost- und Südosteuropa durchleiden mussten, um eine wohlwollende Prüfung und Anwendung der Härtefallregelung für das Ehepaar Ahmad Ghorbani und Hananeh Rahmani.

Für diese wohlwollende Prüfung und Unterstützung in dieser Angelegenheit danke wir vorab.

Mit freundlichen Grüßen

 

Wolfgang Schlott

facebook Kontakt